Europäischer Rat bestätigt AI Act: Details der neuen Regelung für KI in der EU
Billigung des AI Acts durch den Europäischen Rat
Der Europäische Rat hat kürzlich den AI Act bestätigt, der zuvor vom EU-Parlament beschlossen wurde. Nun kann das Gesetzeswerk in Kraft treten, sobald es im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist. Ziel des AI Acts ist es, Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) EU-weit zu harmonisieren. Abhängig vom Risiko, das ein KI-System für die Gesellschaft darstellt, werden unterschiedliche Regelungen angewendet.
Nach offiziellen Mitteilungen der EU-Mitgliedsstaaten sollen die neuen Bestimmungen Investitionen in sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme fördern.
Regelungen für unterschiedliche KI-Systeme
Der AI Act sieht vor, dass KI-Systeme mit begrenztem Risiko einfachen Transparenzverpflichtungen unterliegen. Dagegen werden Systeme mit hohem Risiko nur dann in der EU zugelassen, wenn sie erhöhte Anforderungen erfüllen. Beispiele für solche Systeme sind solche, die soziale Bewertungen vornehmen oder das Verhalten von Individuen manipulieren können.
Besonders strikte Vorgaben gibt es für KI-Systeme, die in der vorbeugenden Polizeiarbeit zum Einsatz kommen könnten. Diese Systeme dürfen keine Profiling-Techniken nutzen oder biometrische Daten verwenden, um Menschen nach Kategorien wie Rasse, Religion oder sexueller Orientierung einzuteilen.
Fokus auf Allzweck-KI
Ein weiterer Schwerpunkt des AI Acts liegt auf sogenannten "General Purpose AI" (GPAI), die auch KI-Chatbots umfasst. Diese Regelungen stießen auf Widerstand von großen Technologieunternehmen wie Google und Microsoft. Dennoch legt der Rat fest, dass GPAI-Modelle ohne systemische Risiken nur begrenzten Anforderungen unterliegen, beispielsweise in Bezug auf Transparenz.
Bei GPAI-Modellen mit systemischen Risiken sind jedoch strengere Vorschriften vorgesehen.
Einrichtung mehrerer Gremien zur Überwachung
Zur Umsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen wird die EU-Kommission ein "AI Office" ins Leben rufen. Zusätzlich soll ein Gremium unabhängiger wissenschaftlicher Experten dieses Büro unterstützen. Darüber hinaus ist ein AI Board mit Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten geplant. Dieses Gremium wird die Kommission in der konsistenten und effektiven Anwendung des AI Acts beraten.
Ein weiteres Beratungsforum wird eingerichtet, das sich aus Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammensetzt. Diese sollen der EU-Kommission mit ihrer technischen Expertise zur Seite stehen.
Reaktionen aus der Politik und Industrie
Der belgische Staatssekretär Mathieu Michel lobte den AI Act als weltweit wegweisend. Michel betonte, dass das Gesetz nicht nur eine technologische Herausforderung adressiert, sondern auch Chancen für Gesellschaften und Volkswirtschaften bietet. Der AI Act unterstreiche die Bedeutung von Vertrauen, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Umgang mit neuen Technologien, während er gleichzeitig deren Wachstum in Europa fördere.
Auch in Deutschland wurde der AI Act positiv aufgenommen. Der IT-Branchenverband Bitkom merkte jedoch an, dass noch viele Fragen offen seien. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst betonte, dass es entscheidend sei, wie der rechtliche Rahmen ausgestaltet und in Deutschland umgesetzt werde. Die EU-Kommission müsse das AI Office schnell einrichten und die Anforderungen für GPAI-Modelle umsetzen. Eine praxisnahe und bürokratiearme Regulierung sei dabei besonders wichtig.
Handlungsbedarf und weitere Schritte
Angesichts der Tatsache, dass die neuen Regelungen bereits Mitte des kommenden Jahres gültig werden, drängt Wintergerst auf zügiges Handeln. Die Bundesregierung müsse schnellstmöglich einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen. Die Unternehmen sollen frühzeitig wissen, welche Anforderungen auf sie zukommen.
Autor dieses Beitrags
Simon Feller
Experte für Künstliche Intelligenz (KI) und Prozessautomatisierung
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