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OpenAI antwortet auf Klage der New York Times

Auf einen Blick

    1. OpenAI konfrontiert mit Klage der New York Times wegen Urheberrechtsverletzungen.
    2. New York Times fordert Schadensersatz für die Nutzung ihrer Inhalte in ChatGPT.
    3. OpenAI verteidigt sich mit Fair-Use-Argument und betont die Zusammenarbeit mit Medienunternehmen.
    4. Die Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die KI- und Medienbranche haben.
    5. Weitere Klagen gegen KI-Unternehmen unterstreichen die rechtlichen Herausforderungen der Branche.

Die Klage der New York Times gegen OpenAI

Im Dezember des Vorjahres brachte die New York Times eine Klage gegen Microsoft und OpenAI vor das U.S. District Court for the Southern District of New York. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzungen durch die Einbindung journalistischer Inhalte der Times in das Training des Chatbots ChatGPT. Die Klageschrift legt dar, dass die Verwendung dieser Inhalte ohne Erlaubnis erfolgt sei und fordert sowohl gesetzlichen als auch tatsächlichen Schadensersatz, der in die Milliarden gehen könnte. Diese rechtliche Herausforderung steht im Kontext einer breiteren Debatte über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zur Entwicklung und Verbesserung künstlicher Intelligenz.

OpenAIs Stellungnahme

OpenAI äußerte sich entschieden gegen die Vorwürfe der New York Times. In einer Stellungnahme vom vergangenen Montag bekräftigte das Unternehmen seine Auffassung, dass die Verwendung der Inhalte im Rahmen des Trainings von ChatGPT unter die Fair-Use-Doktrin fällt. OpenAI betont, mit Nachrichtenorganisationen zusammenzuarbeiten und neue Möglichkeiten zu schaffen. Die Möglichkeit eines Opt-Out wird angeboten, weil es „das Richtige zu tun“ sei, auch wenn das Unternehmen einräumt, dass die vollständige Wiedergabe von Inhalten – ein als „Regurgitation“ bezeichnetes Phänomen – ein seltenes Problem darstellt, dessen Beseitigung angestrebt wird.

Verhandlungen und Enttäuschung

Vor der Klageerhebung waren die Gespräche zwischen OpenAI und der New York Times offenbar konstruktiv verlaufen. OpenAI erwähnte, dass bis zum letzten Kommunikationsaustausch am 19. Dezember die Diskussionen über die Nutzung von Times-Inhalten mit Attribution in ChatGPT – ähnlich dem Abkommen, das kürzlich mit Axel Springer geschlossen wurde – positiv erschienen. Die Klageerhebung am 27. Dezember, von der OpenAI durch die Berichterstattung der New York Times erfuhr, wurde als „überraschend und enttäuschend“ beschrieben.

Auswirkungen auf die KI- und Medienbranche

Diese rechtliche Auseinandersetzung könnte prägende Auswirkungen auf die KI- und Medienbranche haben. Sie stellt einen Präzedenzfall dar, der die Grenzen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training von KI-Modellen auslotet. Dabei werden sowohl die Rechte von Content-Erstellern als auch das Innovationspotenzial von KI-Unternehmen auf die Probe gestellt.

Weitere rechtliche Herausforderungen

Die Klage der New York Times reiht sich ein in eine Serie von rechtlichen Herausforderungen, mit denen sich OpenAI und andere Unternehmen, die generative KI-Tools entwickeln, konfrontiert sehen. Von Klagen prominenter US-Autoren über Urheberrechtsverletzungen bis hin zu Anklagen gegen Unternehmen hinter KI-basierten Bildgeneratoren und Code-Generatoren, zeichnet sich ein zunehmend komplexes rechtliches Umfeld für die KI-Branche ab.

Autor dieses Beitrags

Simon Feller

Experte für Künstliche Intelligenz (KI) und Prozessautomatisierung