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OpenAI: Streit um Urheberrechte und die Doppelmoral rund um ChatGPT

OpenAI, das Unternehmen hinter dem vielfach diskutierten KI-Modell ChatGPT, sieht sich aktuell mit einer Urheberrechtsproblematik konfrontiert, welche in einem Subreddit rege diskutiert wird.

Eine von OpenAI eingereichte Beschwerde wegen des Profilbilds einer Reddit-Diskussionsgruppe wirft Fragen zur Konsistenz im Umgang mit geistigem Eigentum auf. In diesem Beitrag beleuchtet der Artikel verschiedene Facetten der Kontroverse und stellt dabei eindeutige Fakten in den Vordergrund.

Kernaspekte der Urheberrechtsbeschwerde durch OpenAI

Es wurde kürzlich bekannt, dass OpenAI, die Schöpfer von ChatGPT, gegen ein Subreddit vorgegangen ist.

Sie forderten die Entfernung eines Profilbildes, das urheberrechtlich geschützt sei und möglicherweise Verwirrung stiften könnte. Reddit hat diese Bitte an die Betreiber der Diskussionsgruppe herangetragen.

Die Moderatoren des betroffenen Subreddits haben die Beschwerde veröffentlicht und hervorgehoben, dass ausdrücklich kein offizielles Verhältnis zu OpenAI besteht. Dies wird bereits in der Beschreibung der Gruppe vermerkt. Missmutig merkte ein Moderator an, dass offenbar ähnliche Foren nicht von einer derartigen Aktion betroffen sind.

Die Reaktion der Community war gemischt. Einige Nutzer empfinden Ironie in der Aktion, da OpenAI bekannt dafür ist, umfangreiche Daten aus dem Internet für die Entwicklung ihrer KI-Technologie genutzt zu haben.

Andere Subreddit-Mitglieder riefen zu einem kreativen Wettbewerb auf, um ein neues Logo zu entwerfen – nicht selten mit Gebrauch des ChatGPT selbst. Einzelne Kommentare schlugen sogar humoristische Alternativen wie das Poop-Emoji als Profilbild vor.

Die Diskrepanz zwischen Nutzung und Schutz von geistigem Eigentum

Der Vorfall wirft ein Licht auf das komplexe Verhältnis von OpenAI zum Urheberrecht.

Trotz der eigenen Praxis, massenhaft Daten ohne explizite Zustimmung der Urheber für die Entwicklung ihrer KI zu sammeln, zeigt sich das Unternehmen in diesem Fall besorgt um den Schutz des eigenen geistigen Eigentums.

Verstärkt wird die Kontroverse durch die Vorwürfe verschiedener Entitäten, darunter Autoren, Künstler und die New York Times, denen zufolge OpenAI ihre Arbeiten ohne Erlaubnis verwendet hat. Die New York Times hat sogar Klage erhoben, nachdem Artikel, die hinter einer Bezahlschranke liegen, durch Eingabe des Anfangs in ChatGPT im Volltext reproduziert wurden.

OpenAI hat allerdings auch Verträge mit verschiedenen Verlagen – beispielsweise dem Axel-Springer-Verlag und der Financial Times – abgeschlossen, die gegen eine Lizenzgebühr von mehreren Millionen Euro die Nutzung ihrer Inhalte erlauben.

Neue Ansätze von OpenAI zur Webcrawler-Regulierung

Zu den jüngsten Entwicklungen gehört auch ein von OpenAI veröffentlichter Blogbeitrag.

In diesem wird ein Ersatz für die bisherige robots.txt-Datei vorgeschlagen. An deren Stelle soll ein Media Manager treten, der es den Urhebern ermöglichen soll, direkt zu entscheiden, ob ihre Inhalte von KI-Diensten genutzt werden dürfen.

Die Argumentation besagt, dass die robots.txt-Datei nicht ausreichend sei, da nicht immer der Urheber der Inhalte auch der Betreiber der Website ist – und somit die Entscheidungsgewalt bei den Crawlern läge.

Die Masse der als Crawler bekannten Internetbots sei durch eine Ausschlussliste ohnehin nicht mehr effektiv zu kontrollieren.

Die neue Regelung könnte eine differenziertere Handhabung von Urheberrechten im "digitalen Raum" ermöglichen, wobei abzuwarten bleibt, wie effektiv diese sein wird und welche Resonanz sie unter den Inhaltsurhebern findet.

Autor dieses Beitrags

Simon Feller

Experte für Künstliche Intelligenz (KI) und Prozessautomatisierung